Franchising als Verkaufsstrategie mit beiderseitigen Vorteilen

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Das Prinzip des Konzessionsverkaufs ist von Brauereigaststätten oder FastFood-Ketten am besten bekannt. Ein Unternehmer führt das Geschäft im Auftrag eines Konzessionsgebers. Für Neugründungen kann dies eine kostengünstige Einstiegschance sein. Stimmt das Vertrauen, kann die Führung eines Franchise-Unternehmens sogar wertvolle Erfahrungen für später eigene Geschäftspläne vermitteln.

Gründungschance Franchise für kleine Unternehmen

Für den Aufbau eines Franchise-Unternehmens empfehlen Experten nicht den Einstieg als Start-Up. Immerhin ist die Vergabe von Konzessionsrechten, Knowhow und Lizenz- oder Markenberechtigungen ein Risiko für den Franchisegeber. Besser gelingt seine Expansion mit einem Unternehmen, dass in dieser Branche oder mit ähnlichen Vertriebsstrategien bereits Erfahrungen gesammelt hat.

Eine Ausnahme sind Gründer, die nach bisherigen Praxiserfahrungen als Angestellte und mit entsprechend fundierter Berufsausbildung (zum Beispiel kaufmännisch oder als Betriebswirtschaftler) nun eigenständiger agieren möchten. Vorteilhaft ist am Franchise-System, dass der Franchisegeber nur eine vertraglich vereinbarte Franchisegebühr an den Franchisegeber zahlt. Im Gegenzug wird er komplett mit allem Equipment ausgestattet, welches die Marke am neuen Standort bekannter macht.

Sie soll hier in gleicher Qualität vermarktet werden. Verstöße gegen den Franchisevertrag haben empfindliche Strafen und meist die Auflösung des Franchisebetriebes zur Folge. Doch wer sich an die Regeln hält und ganz im Sinne des Konzessionsgebers agiert, baut seinen eigenen Namen im gleichen Maße mit der steigenden Bekanntheit der vertriebenen Franchisemarke auf.

Vertrauenssache? Klare Regeln im Franchising-System

Ein Risiko bei Franchiseverträgen sind zahlreiche Unsicherheiten aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen. Jeder Konzessionsgeber kann nach eigenem Gutdünken mit dem Konzessionsnehmer verhandeln. Allerdings bewähren sich einige Vertragskonzepte schon seit langem. Also werden von seriösen Marken die bewährten Inhalte an neue Franchisegeber weitergegeben. Wichtige Regelungen im Vertrag für ein Franchisesystem sind:

  • Detaillierte Bereitstellung von Knowhow (Einrichtung, Rohstoffe, Vertriebszubehör)
  • Gewährung von Marken-, Uhrheber-, Muster- und Patentrechten des Konzessionsgebers
  • Einhaltung von Schulungs- und Werbekonzepten
  • Bestimmung des Vertragsgebietes und der Vertragsdauer
  • Ablauf von Berichtswesen und Buchführung sowie Einräumung von Kontrollrechten
  • Bestimmung exakter Inhalte des Wettbewerbs- und Abwerbeverbots

Wichtiger Verhandlungspunkt ist die Franchisegebühr. Um damit gewinnbringend im Sinne der vertretenen Marke zu agieren, sollte sie eher an Umsatzzahlen prozentual orientiert sein. Ein fester Pauschalbetrag könnte vor allem in der Startphase den Franchisenehmer übervorteilen. Je konkreter der Franchisevertrag aufgesetzt ist, desto besser lässt sich langfristig eine Vertrauensbasis für beide Seiten im gemeinsamen Markenaufbau schaffen.

Franchising als Karrieresprungbrett

Das Führen eines Franchiseunternehmens für eine bestimmte Zeit kann für den Franchisenehmer eine wertvolle Geschäftserfahrung sein. Er lernt Abläufe einer erfolgreichen Marke kennen, trainiert Qualitäts- und Vertriebsregeln und findet in der Praxis möglicherweise Lösungsansätze, welche er unter der fremden Konzession nicht nutzen kann. Viele ehemalige Franchisenehmer steigen irgendwann aus dem Vertriebsvertrag aus und gründen ihr eigenes Start-Up. Vor allem solche Unternehmer mit einem Geschäftswunsch, aber noch ohne eigene Markt- und Erfolgserfahrung können seriöse Franchise-Systeme als Karrieresprungbrett nutzen.

Fazit

Franchisesysteme funktionieren als Vertriebsstrategie mit eigenständigen Franchiseunternehmen. Sie dienen dem Ausbau von Marken und eignen sich als Geschäftsmodell für Einsteiger und Umsteiger in die Welt der vertriebsbetonten Selbstständigkeit. Knowhow und Firmenstrukturen werden beim Konzessionsmodell vom Markeninhaber gegen eine Franchisegebühr zur Verfügung gestellt.

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