Erbe regeln: So machen Erblasser es Hinterbliebenen leichter

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Erben ist in Deutschland nach wie vor ein Tabuthema. Spricht man über das Erben, spricht man über den Tod, und darüber schweigt man lieber. Es gibt keine genauen Statistiken wie viel in Deutschland vererbt wird.

Es wird geschätzt, dass jährlich 200 bis 300 Milliarden Euro vererbt werden. Laut einer Studie der Deutschen Bank, beträgt das durchschnittliche Erbe in Deutschland 305 000 Euro.Selbst in Familien die harmonisch zusammenleben kommt es in Erbschaftsangelegenheiten oft zu Streit und enge Verwandte kämpfen gegen einander, ohne Rücksicht auf Verluste.

Wird kein Testament hinterlassen oder ist das Dokument unklar formuliert und was noch schlechter ist, rechtlich ungültig verfasst, gefährdet man nicht nur den Familienfrieden sondern geht das Risiko ein, dass sein Besitz in falsche Hände gerät.

Die korrekte Bürokratie

  • Handschriftliches Testament

Jeder volljährige Mensch, der geistig gesund ist, kann ein Testament handschriftlich verfassen. Es muss aber vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig geschrieben sein.

  • Äußere Form

Die äußere Form ist genauso egal wie die Sprache. Die einzige Bedingung ist, dass ein Dritter verstehen kann, was gemeint ist.

  • Überschrift

Die Überschrift „Letzter Wille“ oder „Testament“ ist zu empfehlen, damit es später nicht mit einem Entwurf verwechselt werden kann.

  • Unterschrift

Die Unterschrift muss am Ende des Testaments, ab besten mit Vor- und Zunamen, geleistet werden. Folgen darunter noch Anmerkungen müssen die ebenfalls am Schluss noch einmal unterschrieben sein.

  • Ort und Datum

Die eindeutige Angabe des Orts und des Datum ist deshalb so wichtig, weil die Regelung gilt, ein jüngeres Testament hebt ein älteres auf. Ist es nicht möglich, die Reihenfolge eindeutig festzustellen, ist keines der Testamente gültig.

  • Konkrete Inhalte

Die Angaben sollen klar erkennen lassen, wer was zu bekommen hat. Umgangssprachliche Ausdrücke sollten vermieden werden. Wird z. B. von einer Hütte gesprochen, ist es nicht klar ob der Erblasser das ganze Haus oder vielleicht nur das Gartenhäuschen gemeint hat.

Eine Ausnahme ist das gemeinsame Verfassen eines Testaments von Eheleuten. Einer der Partner schreibt das Testament eigenhändig. Der zweite Partner gibt handschriftlich sein Einverständnis mit Unterschrift. Es wird so gewährleistet, dass die Identität später eindeutig festgestellt werden kann.

  • Notarielles Testament

Man kann sein Testament auch mit Hilfe eines Notars abfassen. Entweder man schreibt es selbst oder der Notar schreibt es im Namen des Erblassers. Durch die Einschaltung eines Notars werden alle formalen Vorschriften eingehalten und es muss nur noch rechtsgültig unterschrieben werden. Der Nachteil ist, es werden Gebühren fällig, die sich nach der Höhe der Erbschaft richten.

Fazit

Ein eigenhändiges Testament verursacht keine Kosten. Ein notarielles Testament ist zu bezahlen. Beim eigenhändigen Testament laueren aber mehrere Gefahren. Es kann durch formale Fehler ungültig sein, oder es kann missverständliche Angaben enthalten. Weiters könnte es verloren gehen oder sogar gefälscht werden.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, das eigenhändige Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das ist aber mit Gebühren verbunden. Das notarielle Testament wird in jedem Fall beim Amtsgericht hinterlegt. Für die Erben hat das notarielle Testament den Vorteil, dass es als Erbschein anerkannt wird und so Zeit und Geld spart.

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