Baukindergeld – Förderung durch Eigenheimzulage

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Bei dem Baukindergeld handelt es sich um eine Förderung, welche den Familien mit Kindern den Weg in das Eigenheim einfacher machen soll. Als Zuschuss wird das Baukindergeld über zehn Jahre gezahlt. Alle Familien mit Kindern haben darauf Anspruch, wenn diese in Deutschland zum ersten Mal das selbstgenutzte Wohneigentum erwerben.

Wichtig ist nur, dass die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Das Baukindergeld sollt nach dem Inkrafttreten der Förderung sogar rückwirkend gelten und dies zum 01.01.2018.

Die eigene Wohnung oder das Eigenheim

Familien sind bei den Zeiten der hohen Preisen oft die ersten, welche das Nachsehen bei dem Immobilienmarkt haben. Die eigenen Wohnungen oder Eigenheime sind unbezahlbar. Die Familien mit Kindern sollen durch das Baukindergeld unterstützt werden, wenn diese Wohneigentum erwerben möchten. Die Finanzierung wird durch den Zuschuss erleichtert und dies beim Kauf der gebrauchten Immobilie oder auch beim Neubau.

Wer kann das Baukindergeld erhalten?

Jede Familie in Deutschland hat auf das Baukindergeld Anspruch, wenn eine Immobilie zum ersten Mal erworben oder neu gebaut wird. Der Geburtstag von dem ersten Kind ist für den Familienbegriff entscheidend. Wichtig ist auch, dass ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb der Grenze liegt. Bei einem Kind sind es 90.000 Euro, bei zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro oder bei 120.000 Euro bei drei Kindern.

Der Betrag erhöht sich pro weiteres Kind um 15.000 Euro. Für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte maßgeblich, welche bei den beiden Kalenderjahren vor Stellung des Antrages erhalten wurden. In dem Wohneigentum müssen die berücksichtigten Kinder leben und die Meldebestätigung muss vor Einzug in die Immobilie vorgelegt werden.

Welche Höhe hat das Baukindergeld und wo wird es beantragt?

Pro Jahr und Kind gibt es für jede Familie 1.200 Euro über den Zeitraum von 10 Jahren. Hat eine Familie somit zwei Kinder, dann gibt es einen Betrag von 24.000 Euro. Alle Kinder werden bei der Förderung berücksichtigt, welche jünger als 18 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung sind. Voraussichtlich sind die Anträge auf das Baukindergeld bei der KfW möglich.

Welcher Stichtag ist für das Baukindergeld wichtig?

Gelten soll die Förderung rückwirkend zum 01.01.2018. Der Anspruch gilt für sämtliche Kaufverträge oder Baugenehmigungen der selbstgenutzten Immobilien innerhalb von Deutschland, welche neu abgeschlossen oder erteilt wurden seit dem 01.01.2018. Wenn es keiner Baugenehmigung bedarf, dann gilt der Anspruch für die Neubauvorhaben, wo die Gemeinde Kenntnis erlangt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts und mit deren Ausführung dann nach dem 01.01.2018 begonnen werden durfte. Auf drei Jahre wurde das Baukindergeld begrenzt und vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 kann der Zuschuss beantragt werden.

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