Arbeitsrecht – Was darf ich wenn ich krankgeschrieben bin?

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Wenn ein Arbeitnehmer krank geschrieben (arbeitsunfähig), bedeutet das aber keinesfalls, dass dieser Hausarrest hat. Eines ist klar, wenn ich krank geschrieben bin, darf ich keine anderen Arbeiten ausführen. Eine solche Handlungsweise kann zur fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers führen. Doch nicht alles ist verboten, selbst Spaziergänge an der frischen Luft können erlaubt sein, oder ein Besuch im Freibad muss keine unangenehmen Konsequenzen nach sich ziehen.

Letztendlich kommt es darauf an, welche Krankheit oder welche Beschwerden zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Der Arbeitnehmer ist angehalten, keine Tätigkeiten auszuführen, die der Genesung schaden könnten. Das bedeutet, er muss eine solche Verhaltensweise an den Tag legen, dass er sich schnellstmöglich wieder erholt.

Beispiele was nicht sein sollte, während man krank geschrieben ist

Es könnte sehr wohl Schwierigkeiten nach sich ziehen, wenn der Chef seinen Angestellten beim fröhlichen Umtrunk in der Kneipe antrifft. Der Arbeitnehmer nimmt an einem sportlichen Wettkampf teil, obwohl er über starke Rückenschmerzen klagt. Eine Urlaubsreise während man krank geschrieben ist, ist nur in gewissen Ausnahmefällen erlaubt und nur nach Rücksprache mit dem Arzt.

Beispiel: Ein an Neurodermitis erkrankter Arbeitnehmer bekommt vom Arzt die Empfehlung an der Nordsee zu verweilen. Hier tritt in der Regel bei dieser Krankheit eine schnelle und deutliche Linderung der Beschwerden ein. In diesem Fall dürfte der Arbeitnehmer kaum Nachteile bezüglich seines Arbeitsplatzes befürchten. Nicht verkehrt wäre es vielleicht in diesem Beispiel dem Arbeitgeber davon zu unterrichten.

Sport ausüben, ja oder nein?

Es kann durchaus sein, dass Sport dazu beiträgt die Person schneller gesund zu machen, welche krank geschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Patienten mit Diabetes oder solche welche unter Fettleibigkeit leiden der Fall. Bewegung ist hilfreich zu hohen Blutzuckerspiegel zu senken. Doch auch beim Sport gilt, nur mit Absprache mit seinem Arzt.

Besuch im Cafe

Da sich nicht jede Krankheit mehrere Wochen hinzieht, stellt sich die Frage: Darf ich einen Tanzabend absolvieren oder die Disco besuchen. Hiervon sollte man lieber Abstand halten. Dagegen ist Essen gehen mit der Familie oder ein Besuch nachmittags im Cafe kein Grund um eine Abmahnung oder sogar die Kündigung befürchten zu müssen. Also, auch ausgehen mit Krankenschein ist möglich, allerdings nur wenn es im Rahmen bleibt.

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