Aktiengewinne richtig versteuern – Tipps aus der Praxis

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Sämtliche Aktiengewinne unterliegen der Versteuerung: Kursgewinne aus dem Aktienhandel, Einkünfte aus Dividendenerträgen und Kapitalvermögen. Für die Erleichterung der Steuerabgabe wurde erst vor einer kurzen Zeitspanne das alte System aus dem Jahr 2009 durch ein neues ersetzt. Die Spekulationssteuer ist nicht mehr relevant und die entstehenden Gewinne aus Aktien werden neuerdings in einer Abgeltungssteuer abgeführt. Trotzdem bleiben viele Themen undurchsichtig und insbesondere Aktien-Anfänger besitzen Schwierigkeiten.

Einfache Versteuerung durch die Quellensteuer

Mit der seit 2009 in Kraft getretenen Abgeltungssteuer werden direkt vom Depot Steuer als Quellensteuer abgeführt. Die depotführende Bank oder der Online Broker führen dies automatisch durch und separate Angaben über Gewinne aus Kapitalvermögen oder Anlagen entfallen in der Steuererklärung.

Neben der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% werden bei der Besteuerung auf Aktiengewinnen noch der Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer für Kirchenmitglieder erhoben. Ein prozentuale Verrechnung des Soli und der Kirchensteuer erfolgen prozentual mit der Abgeltungssteuer.Für sämtliche Personen ist die Höhe der Steuer gleich. Hinsichtlich der unterschiedlichen Konfession kann es bei der Kirchensteuer zu Differenzen kommen. Ein Einteilung nach der Einkommens- und Steuerklasse entfällt.

Ein Sparerfreibetrag wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Kleinanleger eine Erleichterung bei der Besteuerung zu offerieren. Anleger können einen Freistellungsauftrag ausstellen und eine Befreiung von Gewinnen oder Sparanlagen bis zu 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro bei Ehepaaren zu erzielen.

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird nicht nur auf Aktiengewinne, sondern auch auf Einkünfte aus anderen Anlagebereichen erhoben und besitzt tatsächlich einige Pluspunkte:

  • Für sämtliche Einkommensklassen gilt ein gleicher Steuersatz.
  • Weniger bürokratischer Aufwand durch den automatischen Einzug der Steuer auf Aktiengewinne.
  • anrechenbarer Verlust durch einen Verlustverrechnungstopf.
  • Steuerersparnis durch Steuerfreibeträge.

Die neue Regelung bietet nicht Vorteile für die Versteuerung von Aktiengewinnen. Manche Anlege erhalten einen weniger starken Profit von dem neuen Gesetz. Bei Geldverdiensten mit langfristigen Aktiengeschäften muss ebenfalls seit 2009 Steuern zahlen. Früher erhob der Gesetzgeber eine Spekulationssteuer. Wurden Wertpapiere innerhalb der zwölf Monate mit einem Gewinn verkauft, musst Steuern auf diesen Aktiengewinn zahlen. Keine Steuern für den Aktienverkauf wurden fällig, falls die Wertpapiere sich mehr als zwölf Monate im Besitz des Anlegers befanden.

Wichtige steuerliche Begriffe

  • Kapitalertragssteuer: Seit 2009 wird diese Einkommenssteuer bei Privatanlegern für bestimmte Kapitaleinkünfte als Abgeltungssteuer abgeführt.
  • Abgeltungssteuer: Die einheitliche Abgeltungssteuer gilt seit 2009 in Höhe von 25 Prozent für Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus Wertpapierverkäufen plus Soli und eventueller Kirchensteuer.
  • Quellensteuer: Die Quellensteuer wird vom Kreditinstitut an das zuständige Finanzamt weitergeleitet und mit dieser Art der Steuer wird die Einzugsweise beschrieben.
  • Spekulationssteuer: Die Abgeltungssteuer gilt seit 2009 für den Ertrag aus Aktiengeschäften.Die Bezeichnung Spekulationssteuer wird manchmal noch als Ersatzwort für die Abgeltungssteuer genutzt.

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